ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN DER TOPINVEST IMMOBILIEN GMBH

Die Vermittlungstätigkeit, welche die Agentur Topinvest ihren Kunden bieten kann, erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und diese basiert auf den Grundsätzen der geltenden Rechte der Europäischen Union beim Kauf und Verkauf von Immobilien.

Für nachfragende Interessenten

1. Die Agentur gewährt Zugriff auf die Datenbank, die in angemessener Zeit und gemäß den Mitteilungen des Verkäufers ständig aktualisiert wird.

2. Der Kontakt mit unserer Datenbank bleibt streng vertraulich, ist Dritten nicht zugänglich und kann anderweitig nicht verwendet werden.

3. Die auf der Website und in den Broschüren verfügbaren Informationen können sich im Zusammenhang mit rechtlichen und urbanistischen Gründen der zum Verkauf angebotenen Immobilie ändern.

4. Falls der Interessent die angebotenen Immobilien bereits kennt, muss er dies unverzüglich mitteilen.

5. Besichtigungen der Immobilen und der Kontakt mit dem Eigentümer werden ausschließlich durch einen Vertreter der Agentur durchgeführt.

6. Bei Vertragsabschluss hat die Agentur Anrecht auf eine Provision, siehe unten.

7. Die Agentur verfolgt die Vertragsverhandlungen und Entwicklung derselben bis zum endgültigen Vertragsabschluss und garantiert die Gesetzlichkeit.

8. Die von der Agentur in den Verhandlungen übernommene Rolle bleibt auch dann bestehen, wenn das ursprüngliche Vertragsobjekt Änderungen oder durch einen anderen Vertragsgegenstand ersetzt wird.

9. Die Zahlung der Provision erfolgt mittels Banküberweisung oder Scheck, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Die Agentur behält sich das Recht vor, externe Mitarbeiter ohne zuzügliche Spesen oder Kosten für Käufer einzuschalten.

11. Die Agentur ist verpflichtet, sich an das Datenschutzgesetz und die Datenverarbeitung zu halten.

Für anbietende Interessenten

1. Die Immobilienagentur behält sich das Recht vor, die Immobilien in ihrer Datenbank und in Absprache mit dem Verkäufer zu veröffentlichen. Der Makler erstellt ein Exposé aus den Informationen und Unterlagen, um den Auftrag so umfassend wie möglich abzuwickeln, jedoch gemäß den Wünschen und Anweisungen des Eigentümers.

2. Bei Abschluss eines Verkaufs von einem durch die Agentur vermittelten Objektes, erhalten die Parteien unverzüglich eine Kopie vom Vertrag, gemäß den geltenden Bestimmungen.

3. Um das Verkaufsmandat so schnell wie möglich durchzuführen, kann die Agentur externe Mitarbeiter einsetzen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Verkäufer.

4. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Agentur so bald wie möglich zu informieren, wenn die zum Verkauf angebotene Immobilie nicht mehr verfügbar ist.

5. Der Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages durch die Vermittlung der Agentur beinhalten das Recht auf Provision, wie unten beschrieben. Dieses Recht bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag annulliert wird oder Streitigkeiten zwischen den Parteien auftreten. Das Recht auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn bei der gekauften Immobilie rechtliche oder urbanistische Änderungen vorgenommen wurden.

6. Von der Agentur autorisiertes Personal kann am notariellen Kaufvertrag teilnehmen.

7. Die an die Agentur zu zahlende Provision wird mittels Banküberweisung oder mit Scheck bezahlt.

8. Für die Immobilienvermittlung gelten die in Südtirol und in der Europäischen Union geltenden Regeln und Praktiken.

PROVISIONEN UND HONORARE

Die Honorare bzw. Provisionen verstehen sich zuzüglich 22% Mehrwertsteuer.

Kauf-Verkauf-Tausch von Immobilien

  • von jeder Partei auf den Kaufpreis 2-3%;

Miete-Pacht

  • auf die Jahresmiete von jeder Partei, 10%;

Marktwertanalyse-Schätzungen

  • Marktwertanalyse 0,10% auf den Schätzwert;
  • detaillierte Schätzung 0,25%, auf den Schätzwert;

Weitere Dienstleistungen

  • Abfassung von Verträgen, 0,50% auf dem Vertragswert;
  • Erhebungen/Gesuche an und in öffentlichen Ämtern, usw. Euro 30;

Stand 2020

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